Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand
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Diese AGB ist die verbindliche Grundlage für die Anbahnung und den Abschluss von Verträgen über die zu vergütende Dienstleistungen von Grazyna Kania, - Yoga Personal Trainer.
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Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb oder Buchung, mit der Zahlung danach, einer oder mehrerer Trainingseinheiten diese AGB.
§ 2 Terminvereinbarung/Stornierung
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Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete (mündliche und/oder schriftliche) Vereinbarung zwischen dem Kunden, im Nachfolgenden YS (Yogaschühler*in) genannt, und Grażyna Kania, im Nachfolgenden YYT (Your Yoga Trainer) genannt. Die vereinbarten Termine bzw. Trainingseinheiten, im nachfolgenden TE genannt, gelten als verbindlich.
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Terminänderungen und Terminabsagen müssen per E-Mail, telefonisch oder per SMS erfolgen.
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Kurzfristige Terminabsagen: Eine TE kann bis 2 Tage vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn seitens YS umgeplant oder abgesagt werden.
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Spätere Absagen führen zu einem Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung, bei Absage am Tag davor, aber länger als 24 Stunden vor Ihrem ursprünglich geplanten Beginn, oder 100 % der vereinbarten Vergütung, bei Absage 24 h vor Ihrem ursprünglich geplanten Beginn oder kürzer. Es sei denn, der YS ist nachweislich krankheitsbedingt verhindert.
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Der YS hat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem PT innerhalb derselben Kalenderwoche einen Ersatztermin zu vereinbaren, um die ausgefallene Sitzung nachzuholen. Falls dein Ersatztermin innerhalb der laufenden Woche vereinbart wird, werden keine zusätzlichen Gebühren für die ursprünglich abgesagte Sitzung berechnet.
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Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für eine TE voll berechnet, bzw. die TE gebucht und nicht gutgeschrieben. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
§ 3 Sonstige Kosten/Zahlungsbedingungen
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Anfahrtskosten innerhalb der auf der ANGEBOT-Seite gelisteten Bezirken sind betragen mindestens 10 €. Fallen besondere Fahrkosten an, wird die Abrechnung der Kosten dafür gesondert in den Vertrag aufgenommen.
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Sonstige Kosten wie Anfahrtskosten zu meinem Studio, Parkplatzkosten, besondere Sportgeräte etc. sind nicht im Preis enthalten und sind vom YS zu tragen.
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Die Kosten für die TE(en) werden nach vorigen Absprache auf dem zuvor gemeinsam vereinbarten Weg (z.B. mit Bargeld, PayPAl, oder per Überweisung) beglichen. Dies kann entweder unmittelbar nach der TE oder im Voraus für eine oder mehrere TE erfolgen. Eine Rechnung wird auf Wunsch des YS ausgestellt.
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Im Falle einer kurzfristigen Absage eines Termins hat der YS zwei Zahlungsoptionen: Entweder erfolgt die direkte Zahlung unmittelbar nach der Absage, oder die Gebühr für die kurzfristige Absage wird von vorhandenem Guthaben des Kunden abgezogen, sofern ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
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Sollte sich der Beginn der Session aufgrund von Verspätungen seitens YS um mehr als 10 Minuten verzögern, wird die Warte- und Bereitschaftszeit von YYT auf die Gesamtdauer der Sitzung angerechnet. Wenn YS die Sitzung um die Wartezeit verlängern möchte und dies seitens YYT aus logistischen Gründen möglich ist, wird diese zusätzliche Zeit gemäß des vereinbarten Tarifs prozentual vergütet.
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YYT verpflichtet sich, spätestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt anwesend zu sein. Sollte sich der Beginn der Sitzung aufgrund von Verspätungen seitens YYT verzögern, behalten sich beide Parteien das Recht vor, die Sitzungszeit entsprechend zu verlängern, sofern dies praktikabel ist. Falls eine Verlängerung nicht möglich ist, werden die Parteien gemeinsam eine Vereinbarung zur Kompensation der Verspätung treffen, entweder finanziell oder durch eine Verlängerung der Zeit einer der folgenden Sitzungen.
§ 4 Sporttauglichkeit
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Der YS ist verpflichtet den YYT über Krankheiten, Verletzungen und die Einnahme von Medikamenten zu informieren.
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Der YS ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des YYT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem YYT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
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Der YS ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem YYT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.
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Weiter versichert YS, dass ihm/ihr keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen.
§ 5 Verschwiegenheit
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Der YYT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen YS vertraulich zu behandeln.
§ 6 Haftung
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Die Teilnahme des YS an den Trainingsterminen erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung/Gefahr.
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Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches gemachten Äußerungen des YYT oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des YS sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
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Der YS haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem YYT vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
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Der YS haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
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Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des YS oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den YYT ausgeschlossen.
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Der YYT haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der YS in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
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Der YYT haftet weiter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der YS infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings erleidet.
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Der YYT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des YS.
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Der YYT haftet ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem YS durch Netzwerkpartner des PT entstehen.
§ 7 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
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Vorstehende Haftungsfreizeichnung nach § 6 Abs. 5. bis 7. gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des PT.
§ 8 Urheberrechte / Veröffentlichungen
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Das Urheberrecht aller Veröffentlichungen von Grazyna Kania - YYT (wie z.B. Homepage, Videos, Tonaufzeichnungen, Formulare, Flyer, Logo etc.) liegt ausschließlich bei YYT.
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Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von YYT.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
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Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 10 Salvatorische Klausel
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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Erweist sich der Vertrag als unvollständig, so gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und die vereinbart worden wären, wenn sie enthalten wären.
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Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.